Einwilligungserklärungen
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Die Einwilligungserklärungen für Texte und Fotos sind seit dem Schuljahr 2011/12 an staatlichen Schulen in Bayern verbindlich vorgeschrieben.
Wird eine auf Grundlage dieser Muster (Downloadbereich - Formulare) eingeholte Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie grundsätzlich zeitlich unbeschränkt, d. h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus.
Für Ton-, Video- und Filmaufnahmen ist eine eigene zusätzliche schriftliche Einwilligung einzuholen.