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Lernplattform - MEBIS

Passwortgeschützte Lernplattform

Bei der Einrichtung von Lernplattformen müssen lt. KMS I.5-5 L 0572.2/28/16 vom 18.08.2010 für die Einwilligung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte untenstehende Muster verwendet werden. An den Texten dürfen keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen, sondern nur die grau hinterlegten Formularfelder (z. B. Schulname) ersetzt werden.

Der Einsatz einer passwortgeschützten Lernplattform kann lt. KMBek zur Medienbildung vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) allerdings auch zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule erklärt werden, wenn

ein entsprechender Beschluss der Lehrerkonferenz in Abstimmung mit den maßgeblichen Schulgremien (insbesondere dem Schulforum) sowie dem Schulaufwandsträger vorliegt,
sichergestellt ist, dass betroffenen Schülerinnen und Schülern ohne häuslichen Internetanschluss kein Nachteil erwächst. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass alternative Zugangsmöglichkeiten in der Schule auch außerhalb des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden und
der von Anlage 10 „Passwortgeschützte Lernplattform“ der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes gesteckte Rahmen nicht überschritten wird.
In diesem Fall ist die Einholung von Einwilligungen nicht erforderlich. Von Verfahren, bei denen personenbezogene Daten auf einem Server außerhalb der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, ist abzusehen.